Hinweisgeberportal
Etwas gesehen oder ein ungutes Gefühl? Sag es uns.
Mit unserem Hinweisgeber- und Beschwerdeportal kannst du vertraulich auf Missstände aufmerksam machen – schnell, einfach und auf Wunsch anonym.
Das Portal gilt für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Wann solltest du das Portal nutzen?
Für das HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz):
Wenn du Informationen über rechtswidrige Verstöße innerhalb unserer Organisation hast, die unter den Schutz des Gesetzes fallen. Dazu gehören insbesondere:
Strafbare Handlungen wie z.B. Betrug, Unterschlagung, Diebstahl oder Bestechung
Bußgeldbewehrte Verstöße, die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten betreffen, z.B.:
Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze
Verstöße gegen Jugendarbeitsschutzgesetz
Hinweis: Verstöße gegen interne Richtlinien oder allgemeines Fehlverhalten am Arbeitsplatz fallen nur dann unter das HinSchG, wenn sie gleichzeitig gegen eine der oben genannten gesetzlichen Vorschriften verstoßen.
Für das LkSG (Lieferkettengesetz):
Wenn du Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verletzungen bei unseren Lieferanten hast, zum Beispiel:
Menschenrechtliche Verletzungen:
Kinderarbeit
Zwangsarbeit, Sklaverei oder sklavenähnliche Praktiken
Missachtung des Arbeitsschutzes mit Unfall- oder Gesundheitsgefahren
Diskriminierung oder Ungleichbehandlung in Beschäftigungsverhältnissen
Vorenthaltung eines angemessenen Mindestlohns
Umweltbezogene Verletzungen:
Bei Spielzeug und Bastelmaterialien:
Verwendung verbotener, gefährlicher Chemikalien (z. B. bestimmte Flammschutzmittel oder Farbstoffe)
Unsachgemäße Entsorgung von Chemikalienabfällen aus der Produktion
Bei Textilien (Kleidung, Bettwäsche, Teppiche, Matten):
Einsatz verbotener Pestizide beim Anbau von Baumwolle
Verwendung von schädlichen Chemikalien bei der Färbung oder Ausrüstung
Bei Nahrungsmitteln:
Einsatz verbotener Pestizide beim Anbau von Obst und Gemüse
Kontamination durch gefährliche Chemikalien bei der Lagerung oder Verarbeitung
Bei Reinigungsmitteln:
Verwendung verbotener Inhaltsstoffe
Illegale Einleitung von Chemikalienabfällen in Gewässer durch Hersteller
Gut zu wissen:
Deine Meldung ist vertraulich – auf Wunsch auch anonym
Für alltägliche Themen bleibt der direkte Austausch mit deiner Führungskraft weiterhin möglich
Verfahrensordnung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die Verfahrensordnung zum LkSG erklärt, wie Hinweise entgegengenommen und bearbeitet werden und wie hinweisgebende Personen geschützt sind. Die vollständige Verfahrensordnung findest Du hier:
Hier geht’s zum Portal: https://www.sicher-melden.de/katholino
Dein Hinweis macht den Unterschied – hilf mit, Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam zu verbessern.