Hinweisgeberportal
Etwas gesehen oder ein ungutes Gefühl? Sag es uns.
Mit unserem Hinweisgeber- und Beschwerdeportal kannst du vertraulich auf Missstände aufmerksam machen – schnell, einfach und auf Wunsch anonym.
Das Portal gilt für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Wann solltest du das Portal nutzen?
Für das HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz):
Wenn du Informationen über rechtswidrige Verstöße innerhalb unserer Organisation hast, die unter den Schutz des Gesetzes fallen. Dazu gehören insbesondere:
Strafbare Handlungen wie z.B. Betrug, Unterschlagung, Diebstahl oder Bestechung
Bußgeldbewehrte Verstöße, die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten betreffen, z.B.:
Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze
Verstöße gegen Jugendarbeitsschutzgesetz
Hinweis: Verstöße gegen interne Richtlinien oder allgemeines Fehlverhalten am Arbeitsplatz fallen nur dann unter das HinSchG, wenn sie gleichzeitig gegen eine der oben genannten gesetzlichen Vorschriften verstoßen.
Für das LkSG (Lieferkettengesetz):
Wenn du Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verletzungen bei unseren Lieferanten hast, zum Beispiel:
Menschenrechtliche Verletzungen:
Kinderarbeit
Zwangsarbeit, Sklaverei oder sklavenähnliche Praktiken
Missachtung des Arbeitsschutzes mit Unfall- oder Gesundheitsgefahren
Diskriminierung oder Ungleichbehandlung in Beschäftigungsverhältnissen
Vorenthaltung eines angemessenen Mindestlohns
Umweltbezogene Verletzungen:
Bei Spielzeug und Bastelmaterialien:
Verwendung verbotener, gefährlicher Chemikalien (z. B. bestimmte Flammschutzmittel oder Farbstoffe)
Unsachgemäße Entsorgung von Chemikalienabfällen aus der Produktion
Bei Textilien (Kleidung, Bettwäsche, Teppiche, Matten):
Einsatz verbotener Pestizide beim Anbau von Baumwolle
Verwendung von schädlichen Chemikalien bei der Färbung oder Ausrüstung
Bei Nahrungsmitteln:
Einsatz verbotener Pestizide beim Anbau von Obst und Gemüse
Kontamination durch gefährliche Chemikalien bei der Lagerung oder Verarbeitung
Bei Reinigungsmitteln:
Verwendung verbotener Inhaltsstoffe
Illegale Einleitung von Chemikalienabfällen in Gewässer durch Hersteller
Gut zu wissen:
Deine Meldung ist vertraulich – auf Wunsch auch anonym
Für alltägliche Themen bleibt der direkte Austausch mit deiner Führungskraft weiterhin möglich
Hier geht’s zum Portal: https://www.sicher-melden.de/katholino
Dein Hinweis macht den Unterschied – hilf mit, Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam zu verbessern.