Hinweisgeberportal

Etwas gesehen oder ein ungutes Gefühl? Sag es uns.

Mit unserem Hinweisgeber- und Beschwerdeportal kannst du vertraulich auf Missstände aufmerksam machen – schnell, einfach und auf Wunsch anonym.
Das Portal gilt für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Wann solltest du das Portal nutzen?

Für das HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz):
Wenn du Informationen über rechtswidrige Verstöße innerhalb unserer Organisation hast, die unter den Schutz des Gesetzes fallen. Dazu gehören insbesondere:

  • Strafbare Handlungen wie z.B. Betrug, Unterschlagung, Diebstahl oder Bestechung

  • Bußgeldbewehrte Verstöße, die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten betreffen, z.B.:

    • Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze 

    • Verstöße gegen Jugendarbeitsschutzgesetz


Hinweis: Verstöße gegen interne Richtlinien oder allgemeines Fehlverhalten am Arbeitsplatz fallen nur dann unter das HinSchG, wenn sie gleichzeitig gegen eine der oben genannten gesetzlichen Vorschriften verstoßen.

Für das LkSG (Lieferkettengesetz):
Wenn du Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verletzungen bei unseren Lieferanten hast, zum Beispiel:

  • Menschenrechtliche Verletzungen:

    • Kinderarbeit 

    • Zwangsarbeit, Sklaverei oder sklavenähnliche Praktiken

    • Missachtung des Arbeitsschutzes mit Unfall- oder Gesundheitsgefahren

    • Diskriminierung oder Ungleichbehandlung in Beschäftigungsverhältnissen

    • Vorenthaltung eines angemessenen Mindestlohns

  • Umweltbezogene Verletzungen:

    • Bei Spielzeug und Bastelmaterialien:

      • Verwendung verbotener, gefährlicher Chemikalien (z. B. bestimmte Flammschutzmittel oder Farbstoffe)

      • Unsachgemäße Entsorgung von Chemikalienabfällen aus der Produktion

    • Bei Textilien (Kleidung, Bettwäsche, Teppiche, Matten):

      • Einsatz verbotener Pestizide beim Anbau von Baumwolle

      • Verwendung von schädlichen Chemikalien bei der Färbung oder Ausrüstung

    • Bei Nahrungsmitteln:

      • Einsatz verbotener Pestizide beim Anbau von Obst und Gemüse

      • Kontamination durch gefährliche Chemikalien bei der Lagerung oder Verarbeitung

    • Bei Reinigungsmitteln:

      • Verwendung verbotener Inhaltsstoffe

      • Illegale Einleitung von Chemikalienabfällen in Gewässer durch Hersteller

Gut zu wissen:

  • Deine Meldung ist vertraulich – auf Wunsch auch anonym

  • Für alltägliche Themen bleibt der direkte Austausch mit deiner Führungskraft weiterhin möglich

Verfahrensordnung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Verfahrensordnung zum LkSG erklärt, wie Hinweise entgegengenommen und bearbeitet werden und wie hinweisgebende Personen geschützt sind. Die vollständige Verfahrensordnung findest Du hier:


Hier geht’s zum Portal: https://www.sicher-melden.de/katholino 

Dein Hinweis macht den Unterschied – hilf mit, Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam zu verbessern.