Hinweisgeberportal

Etwas gesehen oder ein ungutes Gefühl? Sag es uns.

Mit unserem Hinweisgeber- und Beschwerdeportal kannst du vertraulich auf Missstände aufmerksam machen – schnell, einfach und auf Wunsch anonym.
Das Portal gilt für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Wann solltest du das Portal nutzen?

Für das HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz):
Wenn du Informationen über rechtswidrige Verstöße innerhalb unserer Organisation hast, die unter den Schutz des Gesetzes fallen. Dazu gehören insbesondere:

  • Strafbare Handlungen wie z.B. Betrug, Unterschlagung, Diebstahl oder Bestechung

  • Bußgeldbewehrte Verstöße, die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten betreffen, z.B.:

    • Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze 

    • Verstöße gegen Jugendarbeitsschutzgesetz


Hinweis: Verstöße gegen interne Richtlinien oder allgemeines Fehlverhalten am Arbeitsplatz fallen nur dann unter das HinSchG, wenn sie gleichzeitig gegen eine der oben genannten gesetzlichen Vorschriften verstoßen.

Für das LkSG (Lieferkettengesetz):
Wenn du Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verletzungen bei unseren Lieferanten hast, zum Beispiel:

  • Menschenrechtliche Verletzungen:

    • Kinderarbeit 

    • Zwangsarbeit, Sklaverei oder sklavenähnliche Praktiken

    • Missachtung des Arbeitsschutzes mit Unfall- oder Gesundheitsgefahren

    • Diskriminierung oder Ungleichbehandlung in Beschäftigungsverhältnissen

    • Vorenthaltung eines angemessenen Mindestlohns

  • Umweltbezogene Verletzungen:

    • Bei Spielzeug und Bastelmaterialien:

      • Verwendung verbotener, gefährlicher Chemikalien (z. B. bestimmte Flammschutzmittel oder Farbstoffe)

      • Unsachgemäße Entsorgung von Chemikalienabfällen aus der Produktion

    • Bei Textilien (Kleidung, Bettwäsche, Teppiche, Matten):

      • Einsatz verbotener Pestizide beim Anbau von Baumwolle

      • Verwendung von schädlichen Chemikalien bei der Färbung oder Ausrüstung

    • Bei Nahrungsmitteln:

      • Einsatz verbotener Pestizide beim Anbau von Obst und Gemüse

      • Kontamination durch gefährliche Chemikalien bei der Lagerung oder Verarbeitung

    • Bei Reinigungsmitteln:

      • Verwendung verbotener Inhaltsstoffe

      • Illegale Einleitung von Chemikalienabfällen in Gewässer durch Hersteller

Gut zu wissen:

  • Deine Meldung ist vertraulich – auf Wunsch auch anonym

  • Für alltägliche Themen bleibt der direkte Austausch mit deiner Führungskraft weiterhin möglich


Hier geht’s zum Portal: https://www.sicher-melden.de/katholino 

Dein Hinweis macht den Unterschied – hilf mit, Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam zu verbessern.