10. November 2025
KiBiz-Reform: Flexibler Personaleinsatz ja – Kernzeit klar definieren
Die Diskussion um die geplante Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) nimmt Fahrt auf. Ziel ist unter anderem ein veränderter Einsatz des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen. Als Reaktion auf den Fachkräftemangel sollen Träger Mitarbeitende künftig flexibler in Kern- und Randzeiten einsetzen können. Doch was bedeutet das für Qualität, Bildungs- und Betreuungszeit?
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW) und das Katholische Büro NRW begrüßen die geplante Flexibilisierung grundsätzlich – allerdings nur, wenn sie nicht zu Lasten der pädagogischen Qualität oder der Finanzierung geht.
Besonders kritisch bewerten beide Organisationen den bislang unklaren Begriff der „Kernzeit“. Jede Stunde in der Kita ist Bildungszeit; Fach- und Ergänzungskräfte werden während der gesamten Öffnungszeit in multiprofessionellen Teams gebraucht.
Die Kernzeit müsse deshalb an die gebuchten Betreuungsumfänge gekoppelt sein, um Unterversorgung in sogenannten „Randzeiten“ zu vermeiden – etwa bei Kindern mit einem 45-Stunden-Platz, deren Bildungszeit nicht auf 25 Kernzeit-Stunden begrenzt werden darf.
Auch die Themen Aufsichtspflicht und Kinderschutz sollen bei der Neugestaltung der Personalbemessung eine zentrale Rolle spielen.
„Flexibilität kann eine Chance sein – wenn sie klug gestaltet wird. Entscheidend ist, dass sie pädagogische Qualität, Verlässlichkeit und Teilhabe stärkt und nicht schwächt“, sagt Agnes Busch, Geschäftsführerin von Katholino.
Katholino unterstützt die Positionen von LAG FW und Katholischem Büro NRW. Aus katholischer Sicht gilt: Flexibilität darf pädagogische Qualität, Verlässlichkeit und Teilhabe nicht schwächen, sondern stärken.